05.02.2021

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuersenkung für Gastronomie bleibt

Beitrag mit Bild

©ammentorp/123rf.com

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Unter anderem soll die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie befristet bis Ende 2022 gelten. Dies soll die negativen Folgen der Corona-Pandemie abfedern.

Mehr als 10 Mio. Euro wollen Union und SPD aufwenden, um diejenigen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zu unterstützen. Darauf haben sie sich am 03.02.2021 geeinigt. Sie haben unter anderem Folgendes beschlossen:

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung 20 Mio. Euro) angehoben werden. Bereits im Vorjahr wurden die Grenzen von 1 Mio. Euro (bzw. 2 Mio. Euro) auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro) angehoben.

Die neue betragsmäßige Anhebung kann Unternehmen zwar mehr Liquidität verschaffen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn sie im unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahr entsprechend hohe Gewinne erwirtschaftet haben.

Aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) wäre es wünschenswerter gewesen, wenn der zeitliche Rücktragszeitraum ausgeweitet worden wäre. Das hätte vor allem eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestützt.

Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie wird über den 30.06.2021 hinaus befristet bis Ende 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % abgesenkt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Gastronomie besonders unter den derzeitigen Restriktionen leidet.

Der DStV weist darauf hin, dass dies explizit nur für Speisen gilt. Nicht betroffen ist die Abgabe von Getränken.

Unterstützung der Kulturschaffenden

Um Kunst und Kultur einen Neustart nach der Krise zu ermöglichen, wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ aufgelegt. Dafür wird 1 Mrd. Euro eingeplant.

(DStV vom 04.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


02.05.2024

Interoperabilitätsleitfaden von ISSB und EFRAG

Der Interoperabilitätsleitfaden „ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance“ legt die Kompatibilität und Anwendung der IFRS ESRS detailliert dar.

weiterlesen
Interoperabilitätsleitfaden von ISSB und EFRAG

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank