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12.01.2021

Meldung, Steuerrecht

Zur Modernisierung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften

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Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, den Berufsangehörigen eine möglichst umfassende gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die wesentlichen Vorschläge des Referentenentwurfs.

Vorgesehen sind unter anderem weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle Berufsausübungsgesellschaften sowie Erleichterungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit. Umgesetzt werden soll insbesondere der im anwaltlichen Gesellschaftsrecht bestehende Handlungsbedarf, der aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesellschafterkreis und zu den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften besteht.

Bundesverfassungsgericht forderte Liberalisierung

Konkret geht es um die Umsetzung einer Entscheidung zur Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten und Patentanwälten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11) sowie von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Apothekern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.2016 – 1 BvL 6/13). Hier hat das Gericht eine Liberalisierung gefordert.

Interprofessionelle Zusammenarbeit ist zu begrüßen

Aus Sicht des DStV ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt hat, mit Blick auf diese Rechtsprechung sowohl den rechts- als auch den steuerberatenden Berufen die gebotene gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Gleichzeitig sollen im Berufsrecht weitgehend einheitliche Regelungen für die Berufsausübungsgesellschaften und deren Anerkennung geschaffen werden, um die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Berufsausübungsgesellschaften brauchen frischen Wind

Außerdem soll künftig nicht mehr allein die einzelnen Berufsangehörigen Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung sein, sondern auch die rechtliche Einheit, in der diese ihren Beruf ausüben.

Der DStV begrüßt die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung. Positiv aus Sicht des DStV: Die Hinweise und Anmerkungen des DStV haben im Wesentlichen auch Eingang in den nun vorliegenden Referentenentwurf gefunden, die er bereits in früheren Stellungnahmen gefordert hatte. Der DStV wird das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin aufmerksam begleiten.

(DStV vom 11.01.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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