Die ESEF-Verordnung wird in die für ESEF zu verwendende neue Fassung der Basistaxonomie 2020 der ESMA übernommen. Das Taxonomie-Update 2020 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen.
Am 18.12.2020 wurde die dritte Version der delegierten Verordnung (EU) 2020/1989 der EU-Kommission vom 06.11.2020 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2019/815 vom 16.12.2019. Hiermit wird die für ESEF zu verwendende neue Fassung der Basistaxonomie der ESMA übernommen. Sie basiert nunmehr auf der im März 2020 von der IFRS-Stiftung veröffentlichten jährlichen Aktualisierung 2020 der IFRS-Taxonomie.
Ab wann gilt die Basistaxonomie 2020?
Das Taxonomie-Update 2020 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2021 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Basistaxonomie 2020 bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnen.
Regelmäßige Aktualisierung ist Pflicht
Die für ESEF zu verwendende Basistaxonomie wird von ESMA entwickelt und baut auf der Taxonomie der IFRS-Stiftung auf bzw. ist eine Erweiterung derselben. Die IFRS-Stiftung aktualisiert die IFRS-Taxonomie alljährlich, um u. a. der Herausgabe neuer IFRS oder der Änderung bestehender IFRS, der Analyse der in der Praxis üblichen Angaben oder allgemeinen inhaltlichen oder technischen Verbesserungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen. Um den jährlichen Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie Rechnung zu tragen, werden auch die technischen Regulierungsstandards regelmäßig aktualisiert.
(DRSC vom 18.12.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)