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02.12.2020

Meldung, Steuerrecht

Steuerstundungen für Unternehmen wegen Pandemie verlängern?

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©Piccolo/fotolia.com

Der Bund will mit den Ländern beraten, ob wegen der Corona-Krise gewährte Steuerstundungen über das Jahresende hinaus angeboten werden sollen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Mehrere Sondermaßnahmen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie in Bezug auf die Mehrwertsteuer beschlossen hatte, laufen zum Ende des Jahres 2020 oder später aus. So ist die Möglichkeit der zinsfreien Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer bis Ende 2020 befristet. Für Speisen in der Gastronomie gilt danach bis zum 31.06.2021 der reduzierte Steuersatz von 7 %.

Steuerstundungen und Steuerreduzierungen enden bald

Darüber hinaus ist bis dahin die befristet eingeräumte Möglichkeit einer vereinfachten Stundung für die Beitragsschuldner der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgelaufen; sofern Arbeitgeber erstmalig ab 01.10.2020 einen Stundungsantrag stellen, gilt also wieder das „Regelverfahren“, d. h. es sind von den Einzugsstellen Stundungszinsen zu berechnen und mit den Arbeitgebern Sicherheitsleistungen zu vereinbaren. Auch die Aufforderung an die Finanzämter durch das Bundesministerium der Finanzen, von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden und entsprechender Säumniszuschläge abzusehen, läuft zum Jahresende aus.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern es angesichts der andauernden Pandemie sinnvoll ist, die Steuerstundungen und Steuerreduzierungen über 2020 hinaus zu gewähren.

Länder sind zuständig

Für die Stundung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer seien grundsätzlich die Länder zuständig, erläutert die Regierung. Nach ihren Angaben sind zwischen 19.03. und 30.09.2020 knapp 13 Milliarden Euro an fälligen Umsatzsteuern gestundet worden. Das seien gut 7 % des Jahresaufkommens von 2019. Dazu kämen knapp sechs Milliarden bei anderen Steuerarten. Zur Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor.

(Bundestag vom 30.11.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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