27.11.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt

Beitrag mit Bild

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Nur eine Woche nach dem Bundestag stimmte nun am 27.11.2020 auch der Bundesrat abschließend dem Beschäftigungssicherungsgesetz zu. Es verlängert die Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld.

Die Länderkammer hatte sich bereits im Plenum am 06.11.2020 mit dem Thema befasst und keine Einwendungen gegen den damaligen Entwurf der Bundesregierung erhoben.

Weiterhin höheres Kurzarbeitergeld

Die vor einigen Monaten beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 % (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 % ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, gilt nun bis Ende des Jahres 2021.

Keine Anrechnung von geringfügiger Beschäftigung

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Weiterbildung bei Arbeitsausfall

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls ist nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 % der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung entstehen.

Hintergrund zum Beschäftigungssicherungsgesetz

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist es mit den zeitlich befristeten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld gelungen, die Schockwirkung der COVID-19-Pandemie abzufedern und die Auswirkungen auf die Beschäftigung zu verringern. Allerdings werde es noch bis in das Jahr 2022 dauern, ehe das vorherige Niveau wieder erreicht wird. Die im März eingeführten Sonderregelungen sollen daher nicht wie geplant Ende 2020 auslaufen. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten seien angesichts der COVID-19-Pandemie unsicher. Außerdem finde die Krise zugleich vor dem Hintergrund einer Transformation der Arbeitswelt aufgrund des Klimawandels und der Digitalisierung statt.

(Bundesrat vom 27.11.2020/RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank