• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • NPLs: EU rüstet sich für Anstieg notleidender Kredite

30.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

NPLs: EU rüstet sich für Anstieg notleidender Kredite

Beitrag mit Bild

©ngad/fotolia.com

Die Europäische Kommission wappnet sich für den voraussichtlichen Anstieg von notleidenden Krediten (Non Performing Loans, NPLs) in den Bankbilanzen infolge der Coronakrise.

Infolge beherzter Reformen nach der Finanzkrise von 2008 waren faule Kredite in den vergangenen Jahren abgebaut worden. Damit haben sich die Risiken im Bankensektor in Europa deutlich reduziert. Dank der Unterstützung der Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten hat es infolge der Coronavirus-Pandemie bisher keinen erneuten Anstieg der NPLs gegeben, aber es ist zu erwarten, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu einem Anstieg der NPLs und zu Ausfällen führen werden.

Zunahme von NPLs verhindern

„Wir haben jetzt die Gelegenheit, sicherzustellen, dass wir so gut wie möglich vorbereitet sind, um in den kommenden Monaten gegen eine Zunahme der notleidenden Kredite vorzugehen“, sagt Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis. „Die Geschichte zeigt uns, dass es am besten ist, notleidende Kredite frühzeitig und entschlossen anzugehen. Schließlich wollen wir, dass der Bankensektor die europäische Wirtschaft weiterhin unterstützt.“

EU-Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite

Die EU-Kommission will dazu ihre bisherigen Maßnahmen zu NPLs gezielt überarbeiten. Im Rahmen des EU-Aktionsplans für den Abbau notleidender Kredite waren die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren vor allem in vier Bereichen aktiv:

  • Bankenaufsicht und -regulierung,
  • weitere Reformen der nationalen Regelungen für Umstrukturierung, Insolvenz und Schuldenbeitreibung,
  • Entwicklung von Sekundärmärkten für ausfallgefährdete Kredite und
  • bei Bedarf Förderung einer angemessenen Umstrukturierung von Banken.

Am 05.10.2020 wird die EU-Kommission das nächste Treffen von NPL-Experten mit Vertretern des öffentlichen Sektors organisieren.

(EU-Kommission vom 24.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht