Der Hauptfachausschuss der IDW (HFA) hat Entwürfe von redaktionellen Folgeänderungen verabschiedet, die aus dem unmittelbaren Übergang auf ISA [DE] 540 (Revised) resultieren.
Die Anpassungen resultieren aus der Neufassung des um nationale Besonderheiten modifizierten International Standard on Auditing (ISA) ISA 540 (Revised) „Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängender Abschlussangaben“ (ISA [DE] 540 (Revised)).
Diese Folgeänderungen gibt es
Nationale Besonderheiten, die bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführten Abschlussprüfungen ergänzend zu beachten sind, bestehen dabei nicht. Von den Folgeänderungen sind folgende ISA [DE] betroffen:
- ISA [DE] 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“
- ISA [DE] 230 „Prüfungsdokumentation“
- ISA [DE] 240 „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen“
- ISA [DE] 500 „Prüfungsnachweise“
- ISA [DE] 580 „Schriftliche Erklärungen“
Zum Anwendungszeitpunkt
Die in diesen ISA [DE] vollzogenen Folgeänderungen sind erstmals verpflichtend anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume zulässig, die am oder nach dem 15.12.2019 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2020 enden, wenn sämtliche in der Anlage D.1 des ISA [DE] 200 genannten Standards angewendet werden.
Den Entwurf von Folgeänderungen an anderen ISA [DE] aufgrund der Neufassung des ISA [DE] 540 (Revised) finden Sie hier.
(IDW vom 11.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)