04.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

CFD-Handel: BaFin veröffentlicht Leitlinien

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die BaFin hat Leitlinien zur Allgemeinverfügung bezüglich sogenannter Differenzgeschäfte (Contracts for Difference – CFD) veröffentlicht. Die Leitlinien sollen Anbietern von CFD als Handreichung dienen, um die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD den Vorgaben der Allgemeinverfügung anzupassen und um Verstöße gegen diese zu vermeiden. Der CFD-Handel soll damit verbraucherfreundlicher werden.

Mit ihren neuen Leitlinien greift die BaFin Konstellationen auf, die sie bei der Überprüfung von CFD-Angeboten als problematisch identifiziert hat. So stellt sie unter anderem noch einmal klar, dass die Vorgaben der Allgemeinverfügung rechtlich eindeutig in den Geschäfts- und Vertragsbedingungen der CFD-Anbieter umzusetzen sind, sich das Erfordernis von Risikowarnungen auch auf Smartphone-Apps, Videos und Social-Media-Mitteilungen erstreckt und diese Risikowarnungen für den Kleinanleger prominent sichtbar zu erfolgen haben.

Verpflichtende Angabe einer Risikowarnung erweitert

Zudem wird klargestellt, dass die verpflichtende Angabe einer Risikowarnung auch für Werbe- und Marketingpartner von CFD-Anbietern wie sogenannte Affiliate-Partner und Introducing-Broker gilt. CFD-Anbieter haben sicherzustellen, dass auch diese die Vorgaben der Allgemeinverfügung einhalten. Verstöße dieser Partner werden dem CFD-Anbieter zugerechnet.

Zum Hintergrund beim CFD-Handel

Die BaFin hatte aufgrund von erheblichen Bedenken für den Anlegerschutz die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD mit ihrer Allgemeinverfügung vom 23.07.2019 beschränkt. Die Einhaltung der Produktinterventionsmaßnahme wird von der BaFin laufend überprüft. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die „Leitlinien zur Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 bezüglich Contracts for Difference (CFD)“ können Sie hier herunterladen.

(BaFin vom 01.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank