Das DRSC hat seine Stellungnahme an die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zum Entwurf des fachlichen Regulierungsstandards RTS „ESG Disclosures“ zur Offenlegungs-VO (Delegierter Rechtsakt zur EU-VO 2019/2088) übermittelt – mit zwei Hauptkritikpunkten.
In seiner Kritik bemängelt das DRSC die fehlende konzeptionelle Grundlage für die im Konsultationsentwurf vorgeschlagenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen informieren sollen. Zum einen fehle es an der Auseinandersetzung mit den Adressaten dieser Angaben und deren Informationsbedürfnissen. Zum anderen setzen die vorgeschlagenen Anforderungen den Wesentlichkeitsgrundsatz außer Kraft.
RTS blockiert Diskussion über CSR-RL
Darüber hinaus kritisiert das DRSC die generelle Vorgehensweise von Europäischer Kommission und Aufsichtsbehörden. Es werden Transparenzpflichten für Unternehmen geschaffen, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung fallen. So definiert die Level II-Ebene Anforderungen an Beteiligungsunternehmen, die nicht Gegenstand der Erörterungen auf Level I-Ebene waren. Die inhaltliche Diskussion über die zukünftige Überarbeitung der CSR-RL werde damit durch den RTS vorweggenommen.
(DRSC vom 28.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)