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28.07.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Brexit: Handelsabkommen ab 2021 unwahrscheinlich

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Die Aussichten für ein neues Partnerschaftsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich zum 01.01.2021 nach dem Brexit sind zunehmend ungewiss. Nach der 6. Verhandlungsrunde über die künftigen Beziehungen hat sich EU-Chefunterhändler Michel Barnier in London skeptisch geäußert.

Das Vereinigte Königreich weigert sich, sich zu Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und zu einem ausgewogenen Fischereiabkommen zu verpflichten. Damit sei ein rechtzeitiger Abschluss eines Handelsabkommens zum Ende der Übergangsfrist Ende 2020 derzeit unwahrscheinlich, sagte Barnier. Dennoch werde die EU mit den britischen Partnern weiter nach Lösungen suchen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Mitte August geplant. Bis Oktober muss eine Vereinbarung stehen, um von beiden Seiten noch rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist ratifiziert werden zu können.

Leitfaden für Firmen nach Ende der Übergangszeit

Der Europäische Rat hat in den Beratungen über den mehrjährigen Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 vom 17.–21.07.2020 einen Brexit-Sonderfonds von 5 Mrd. Euro vereinbart, um „unvorhergesehenen und nachteiligen Auswirkungen in den am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren zu begegnen“. Zugleich legte die EU-Kommission einen Leitfaden für Firmen und Behörden vor. Damit können sie sich auf rechtliche Änderungen nach dem Ende der Übergangszeit am 31.12.2020 einstellen.

Brexit betrifft alle

Das Vereinigte Königreich hat die EU zum 31.01.2020 verlassen, sich dabei aber verpflichtet, bis zum Jahresende die Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes und der gemeinsamen Zollunion zu erfüllen. Unabhängig vom Ausgang der Gespräche über die künftigen Beziehungen ergeben sich aber mit Ablauf der Übergangsfrist eine Reihe rechtlicher Änderungen für Unternehmen und Behörden in der EU. „Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger werden von der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, betroffen sein“, sagte Michel Barnier.

Der von der Kommission herausgegebene Ratgeber „Bereit für Veränderungen“ gibt einen nach verschiedenen Bereichen gegliederten Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Er enthält darüber hinaus Hinweise zu entsprechenden Vorkehrungen, die die Behörden der Mitgliedstaaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger treffen sollten, um auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein.

(EU-Kommission vom 24.07.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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