Im Zuge der Corona-Pandemie greift Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Diskussion um ein gesetzliches Recht auf Arbeit im Homeoffice wieder auf. Die Autoren erläutern den rechtlichen Hintergrund des aktuellen Gesetzesvorhabens und erklären, worauf Unternehmen zu achten haben, wenn sie Tele(heim)arbeit einführen.
Zur Eindämmung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie veröffentlichten zahlreiche Institutionen (u.a. die EZB, die EBA, die BaFin, das IASB sowie das IDW) Empfehlungen, die Regelungen des Wertminderungsmodells des IFRS 9 möglichst großzügig auszulegen. Dies ist ein weiterer Beleg zur unveränderten „Schönwetterbilanzierung“ der nach IFRS-bilanzierenden (Kredit-)Unternehmen.
In der 15. Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt:
- Wertminderungsvorschriften des IFRS
- Grafik: Kampf gegen die Krise
- Recht auf Arbeit im Homeoffice im Aufwind?