17.07.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB verabschiedet Änderungen an IAS 1

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Die Änderungen zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ wurden nun vom IASB verbschiedet.

Der IASB hat am 15.07.2020 Änderungen an IAS 1 veröffentlicht. Hierdurch wird der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig“ um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2023, verschoben. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen an IAS 1 ist weiterhin gestattet.

Längerer Übergangszeitraum wegen Corona-Pandemie

Der IASB begründet die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts damit, dass den betroffenen Unternehmen – vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – ein hinreichender Übergangszeitraum gewährt werden soll, um ggf. notwendige Anpassungen von Covenants-Klauseln in Kreditverträgen vornehmen zu können.

Gegenstand der Änderungen an IAS 1

Die Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig hatte der IASB im Januar 2020 veröffentlicht. Gegenstand der Änderung ist u.a. die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist. Hierbei sollen die Erwartungen und Absichten des Managements, ob ein solches Recht tatsächlich auch ausgeübt wird oder eine vorzeitige Rückzahlung beabsichtigt ist, unberücksichtigt bleiben.

Sofern ein Recht zur Verlängerung einer oder mehrerer Bedingungen (z.B. Covenants) unterliegt, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem Abschlussstichtag) getestet/überprüft werden, so ist entscheidend, ob die Bedingungen am Abschlussstichtag eingehalten wurden.

Darüber hinaus sind Kreditbedingungen, die zu einer Erfüllung der Schuld in Eigenkapitalanteilen des Unternehmens führen können, bei der Klassifizierung zu berücksichtigen, es sei denn, es liegt ein separat zu bilanzierendes Eigenkapitalinstrument i.S. von IAS 32 vor.

(DRSC vom 15.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzer treten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank