• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Transparenzberichte 2019/2020 ab sofort einsehbar

14.07.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Transparenzberichte 2019/2020 ab sofort einsehbar

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Der Vorstand der WPK hat beschlossen, weiterhin auf der Internetseite der WPK über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren.

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Transparenzberichte 2019/2020

Der Vorstand der WPK hat beschlossen, weiterhin auf der Internetseite der WPK über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren. Eine Übersicht mit Links auf die entsprechenden Internetseiten steht jetzt zur Verfügung. In der aktuellen Aufstellung zu den Transparenzberichten 2019/2020 sind diejenigen § 319a-HGB-Prüfer enthalten, deren Geschäftsjahresende im vorangegangenen Kalenderjahr lag.

Archivierungspflicht beachten

Darüber hinaus werden die in den Jahren 2017/2018 sowie 2018/2019 veröffentlichten Transparenzberichte archiviert. Auf die Archivierungspflicht nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 wird hingewiesen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 muss der Transparenzbericht ab dem Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite mindestens fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Soweit die im ersten Halbjahr 2017 veröffentlichten Transparenzberichte sich bereits auf Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 beziehen oder freiwillig auf der jeweiligen Internetseite vorgehalten werden, sind sie ebenfalls auf der Internetseite der WPK enthalten: https://www.wpk.de/oeffentlichkeit/transparenzberichte/2019-2020/

(WPK vom 10.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank