25.06.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Facebook muss Geschäftsmodell ändern

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber sieht im aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen wichtigen Etappensieg für den Datenschutz. Der BGH hatte vorläufig den Vorwurf des Bundeskartellamts bestätigt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Private Nutzer müssten in die weitreichenden Nutzungsbedingungen einwilligen. Danach nutzt Facebook auch Daten von Diensten wie WhatsApp, Instagram oder Seiten außerhalb des sozialen Netzwerks. Der Nutzer hat keine Wahl, ob er diese Datenverknüpfung zulassen möchte.

BGH stoppt Sammelwut von Facebook

Das Bundeskartellamt hatte darin einen Verstoß gegen die Wettbewerbsbeschränkungen gesehen. Unter anderem hatte sich die Behörde dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung berufen. Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss am 23.06.2020 (KVR 69/19) entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf. Er bestätigt damit im Eilverfahren die Entscheidung des Bundeskartellamts. Facebook muss seine Nutzungsbedingungen nun vorläufig anpassen.

BGH-Entscheidung sorgt vorläufig für Klarheit

Dazu sagte Professor Kelber: „Ich danke dem Bundeskartellamt für seine Initiative. Wettbewerbsrecht und Datenschutz gehen Hand in Hand“, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber. „Die Richter halten in ihrer Entscheidung zwar nicht die Verstöße von Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung für ausschlaggebend. Dennoch betont der BGH, dass die uneingeschränkte Profilbildung aufgrund der Nutzungsbedingungen einen Missbrauch darstellt. Auch wenn es bis zur endgültigen Entscheidung noch dauern kann, schafft dieser Beschluss vorläufig Klarheit. Ich erwarte, dass Facebook die Entscheidung akzeptiert und die Datenverarbeitung beendet.“

Die kartellrechtliche Streitigkeit wird nun im Hauptsacheverfahren vor dem OLG Düsseldorf weitergehen.

(BfDI / BGH, PM vom 24.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Meldung

©momius/fotolia.com


17.07.2025

Gesetzentwurf für zivilgerichtliches Online-Verfahren

Der Gesetzentwurf verspricht eine vereinfachte, digitale und kostengünstige Möglichkeit zur Durchsetzung von Geldforderungen.

weiterlesen
Gesetzentwurf für zivilgerichtliches Online-Verfahren

Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


16.07.2025

Frauenquote: Von der Maßnahme zur Mentalitätsänderung

Eine aktuelle Studie belegt: In Betrieben mit freiwilliger Frauenquote herrscht ein egalitäreres Verständnis von Geschlechterrollen.

weiterlesen
Frauenquote: Von der Maßnahme zur Mentalitätsänderung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank