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18.05.2020

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat: Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerrechts

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©Christian Horz/123rf.com

Der Bundesrat hat sich am 15.05.2020 in verkürzter Frist mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerrechts befasst, den die Bundesregierung am 07.05.2020 auf den Weg gebracht hatte. Im Wesentlichen geht es um die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld.

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten soll von 19 auf 7 % abgesenkt werden. Ziel ist es, das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Regelung soll ein Jahr lang gelten: vom 01.07.2020 bis 30.06.2021.

Anreize beim Kurzarbeitergeld

Arbeitgeber sollen steuerfrei das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten aufstocken können. Die Regelung soll für Zahlungen zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 gelten. Voraussetzung: Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen übersteigen nicht 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und soll dafür sorgen, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.

Nur wenig Änderungsbedarf aus den Ländern

Der Bundesrat hat keine wesentlichen Einwände gegen die Regierungspläne. In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich eine Änderung vor, um den betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich beim Kurzarbeitergeld zu verbessern. Außerdem bittet er, die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche dezentrale Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern zu ergänzen.

Wie es weitergeht mit der Änderung des Steuerrechts

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

(Bundesrat vom 15.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


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