Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat am 20.04.2020 ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt.
Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll eine Anpassung des teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rechts der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens erfolgen. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Diese Änderungen des Personengesellschaftsrechts kommen
Das von der Kommission vorgelegte Gesetzespaket, das einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 39 Gesetzen vorsieht, umfasst insbesondere folgende Vorschläge:
- Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts soll ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können.
- Die handelsrechtlichen Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co.KG, sollen für freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugänglich sein.
- Für Personengesellschaften soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht kommen, damit Unternehmen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell klären und lähmende Schwebezustände vermeiden können.
„Mit dem Gesetzentwurf hat die Kommission drängende Probleme der Praxis angepackt“, lobt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Entwurf und dankte zugleich den Expertinnen und Experten, die den Regelungsvorschlag in den letzten eineinhalb Jahren erarbeitet haben: „Die Gesellschaften sollen nach außen transparenter werden und interne Abstimmungsprozesse der Unternehmen sollen durch klare Regelungen einfach und rechtssicher werden. Darüber hinaus soll der Wechsel der Gesellschaftsformen erleichtert werden. Damit haben wir eine exzellente Grundlage, um die Diskussion mit Ländern und Verbänden sowie der Fachöffentlichkeit zu beginnen und anschließend zügig das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.“
Den Gesetzentwurf, Abschlussbericht und Thesenpapiere finden Sie hier.
(BMJV vom 20.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)