Ein Fachlicher Hinweis des IDW Bankenfachausschusses (BFA) beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020.
Die Kreditvergabe durch Banken ist an umfangreiche aufsichtsrechtliche Regelungen geknüpft. Dabei spielt das Kreditausfallrisiko der Schuldner eine wesentliche Rolle. Wertminderungen von Finanzinstrumenten in der Rechnungslegung können im Zusammenspiel mit bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen dazu führen, dass weniger Kredite ausgereicht werden können.
Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9
Vor dem Hintergrund der aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat sich der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt und einen fachlichen Hinweis entwickelt. Der BFA kommt darin u.a. zu der Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe 1 in die Stufe 2 oder gar Stufe 3 führt.
Es sei zu erwarten, dass die Banken die aktuellen und künftigen Erkenntnisse in den Regelprozess einfließen lassen werden. Ob danach für nach dem 31.03.2020 liegende Stichtage ein Stufentransfer von Stufe 1 in die Stufe 2 erforderlich ist, wird auch davon abhängen, ob die von der Bundesregierung zugesagten und zum Teil auch schon eingeleiteten Maßnahmen die Schuldendienstfähigkeit der Unternehmen, die durch die Coronavirus-Pandemie belastet ist, sicherstellt.
Den Fachlichen Hinweis „Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020“ könne Sie hier downloaden.
(IDW vom 26.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)