18.03.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Feldtest zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

EFRAG wird in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Standardentwurfs ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben durchführen. Der IASB hatte im Dezember 2019 den Standardentwurf ED/2019/7 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten zu identifizieren, und festzustellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung vor und nach der Anwendung der IASB-Vorschläge (d.h. die Simulation der Anwendung der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs),
  • die Erstellung ausgewählter Anhangangaben, wie sie im Standardentwurf vorgesehen sind, und
  • die Beantwortung von Fragebögen des IASB und EFRAG.

Rückmeldungen zur Teilnahme werden von EFRAG bis zum 20.03.2020 erbeten. Hier finden Sie den Feldtest: EFRAG Feldtest.

Der Feldtest soll im Zeitraum im März und April 2020 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Teilnehmer werden in Workshops im April und Mai 2020 diskutiert. EFRAG will anschließend den Feldtest auswerten und die Ergebnisse in einem Feedback Statement veröffentlichen.

Zahlreiche Beteiligung am Feldtest wichtig

Aus Sicht des DRSC handelt es sich um eine gute Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung der Vorschläge des IASB aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren. Das DRSC unterstützt daher den Aufruf von EFRAG und hält die zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an dem Feldtest für wichtig, um ein umfassendes Meinungsbild unserer Konstituenten zu gewährleisten.

(DRSC vom 06.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank