• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: „Going Concern-Unsicherheiten als Key Audit Matter im Bestätigungsvermerk“

09.03.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: „Going Concern-Unsicherheiten als Key Audit Matter im Bestätigungsvermerk“

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 9 zur Berichterstattung bei Going-Concern-Unsicherheiten veröffentlicht.

Nach Beobachtungen der APAS beurteilt der Abschlussprüfer im Fall wesentlicher Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Unsicherheiten) eines Unternehmens von öffentlichem Interesse diese zwar als ein „bedeutsames Risiko wesentlicher falscher Darstellungen“ (Key Audit Matter – KAM) und berichtet im Bestätigungsvermerk darüber. Jedoch unterbleibt laut APAS oftmals eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf dieses Risiko gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) ii) der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO).

Going Concern-Unsicherheiten sind bedeutsames Risiko

Vor diesem Hintergrund stellt die APAS klar, dass Going Concern-Unsicherheiten regelmäßig ein bedeutsames Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung im Abschluss oder im Lagebericht sein werden und damit der KAM-Definition entsprechen. In diesen Fällen ist bei der Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse im Bestätigungsvermerk neben der Beschreibung des Risikos und gegebenenfalls wichtiger diesbezüglicher Feststellungen stets auch eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf dieses Risiko darzulegen (Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) ii) AP-VO). Diese gesetzliche Verpflichtung ist unabhängig von internationalen oder nationalen Prüfungsstandards zu beachten.

(WPK vom 03.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht