15.01.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Neue EU-Gesetzgebung zum Gender Pay Gap?

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Die EU-Kommission hat eine Folgenabschätzung zum Gender Pay Gap veröffentlicht und kündigt baldige Gesetzgebungsaktivität zur Stärkung der Lohngleichheit von Frauen und Männern durch mehr Transparenz bei der Entlohnung an.

Durch einen verbesserten Zugang zu Informationen über das Lohnniveau, ein besseres Verständnis einiger bestehender Rechtskonzepte und eine Verbesserung der Durchsetzungsmechanismen in den EU-Rechtsvorschriften könnte sich die neue Initiative der EU positiv auf die Durchsetzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen auswirken.

Maßnahmen zur Lohntransparenz

Die Initiative geht u.a. auf den Aktionsplan der Kommission für 2017-2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sowie auf Schlussfolgerungen des Rates und wiederholte Forderungen des EU-Parlaments zurück. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat sich in ihren Politischen Leitlinien verpflichtet, verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz einzuführen.

Kampf gegen Gender Pay Gap

In der EU verdienen Frauen durchschnittlich 16 % weniger als Männer, und ein Grund für diesen Gender Pay Gap sind die geschlechtsspezifisch diskriminierenden Lohn- und Gehaltsunterschiede. Entgelttransparenz verschafft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen besseren Einblick in die Lohn- und Gehaltsstrukturen, sodass geschlechtsspezifische Benachteiligungen deutlicher sichtbar und Forderungen nach gleicher Entlohnung leichter durchsetzbar werden. Auch können Frauen sich mit Entgelttransparenz in Lohn- und Gehaltsfragen leichter auf Gleichstellungsforderungen berufen.

Das bewirkt die Initiative

  • verbindliche Maßnahmen für mehr Entgelttransparenz
  • eine größere Transparenz der Entgeltsysteme
  • eine bessere Vermittlung der einschlägigen Rechtsbegriffe in der Öffentlichkeit
  • eine Stärkung der Durchsetzungsmechanismen.

Stellungnahme erwünscht

Für Interessenträger besteht die Möglichkeit, bis zum 03.02.2020 zu der vorläufigen Folgenabschätzung Stellung zu nehmen (hier). Die Kommission wird außerdem im weiteren Verlauf des Verfahrens weitere gezielte Konsultationen vornehmen.

(DAV, NL vom 10.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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