02.12.2019

Meldung, Steuerrecht

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu

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Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte. Das Jahressteuergesetz 2019 dient der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. am 01.01.2020 in Kraft treten.

Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Bundesregierung und Bundestag versprechen sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Förderung von E-Dienstwagen durch das Jahressteuergesetz

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 % des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25% besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Steuerfreie Verpflegungspauschalen steigen

Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhr z.B. in die Schweiz wird auf 50 Euro festgesetzt. Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete.

Mehr Unterstützung für das Ehrenamt

In einer begleitenden Entschließung schlägt der Bundesrat weitere Maßnahmen vor, die unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement und das Konzept „Wohnen für Hilfe“ vorsehen. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür aber nicht.

(Bundesrat vom 29.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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