31.10.2019

Meldung, Steuerrecht

Einführung der elektronischen Akte in NRW

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Die praktische Arbeit mit der elektronischen Akte beginnt. Justizminister Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel gaben am Mittwoch in einem Festakt bei dem Finanzgericht Düsseldorf die flächendeckende Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt.

Zum Einsatz kommt dabei das durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen federführend entwickelte Fachverfahren VG/FG. Die seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Finanzgerichtsbarkeit am 01.01.2018 bestehende Möglichkeit der Einreichung elektronischer Anträge und sonstiger Schriftsätze wird nun um die durchgehende medienbruchfreie Verarbeitung bis zur elektronischen Versendung der gerichtlichen Entscheidung erweitert.

Mehr Effektivität durch Einführung der elektronischen Akte

„Die Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit wird die Effektivität der Justiz auch in Zukunft sicherstellen“, betonte Biesenbach bei dem Festakt. „Sie bietet für alle Beteiligten erhebliche Vorteile und verschafft wieder mehr Zeit für die eigentlichen Kernaufgaben.“

Zeiten, in denen Akten nicht verfügbar sind, weil sie sich beispielsweise gerade bei einem anderen Bearbeiter befinden, gehören der Vergangenheit an. Fortan werden elektronische Akten kontinuierlich verfügbar sein und verschiedene Bearbeiter können gleichzeitig auf sie zugreifen. Durch einfache, schnelle, komfortable Such- und Volltextrecherchemöglichkeiten lässt sich die Akte – insbesondere in Umfangsverfahren – zudem deutlich besser erschließen und durchdringen.

Digitalisierung der Aktenführung

Staatssekretär Wedel wies darauf hin, „dass damit die Digitalisierung der Aktenführung in dem ersten von fünf Gerichtszweigen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen ist.“

Die elektronische Akte ist mehr als eine bloße Zukunftsvision. In den kommenden Jahren soll sie schrittweise bei allen 226 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein wesentlicher Schritt für die Digitalisierung der Justiz ist nun mit der Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit NRW gelungen.

(Justizministerium NRW, PM vom 29.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Rechtsboard

Jan Henrich


06.08.2026

Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Der BGH hat jüngst mit Beschluss vom 23.06.2026 (II ZB 12/25) klargestellt, dass das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs keine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern bei den unternehmensmitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerten des § 1 Abs. 1 DrittelbG begründet. Arbeitnehmer sind grds. ausschließlich ihrem jeweiligen Vertragsarbeitgeber zuzurechnen.

weiterlesen
Gemeinschaftsbetrieb und Drittelbeteiligung: BGH verneint Arbeitnehmerzurechnung über Unternehmensgrenzen hinweg

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


06.08.2026

BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen

Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen werden steuerlich ohne gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren behandelt.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit bei GmbH-Unterbeteiligungen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht