• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

01.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben zur Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 38 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht.

Das Rundschreiben skizziert die Voraussetzungen, nach denen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Antrag von der Pflicht befreit werden können, eine gesonderte Prüfung von erbrachten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen durch den Abschlussprüfer durchführen zu lassen.

Befreiung von der Prüfungspflicht

Ein Befreiungstatbestand liegt beispielsweise vor, wenn keine allgemeinen Ausschlusskriterien vorliegen und die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Dienstleistungen bzw. Nebendienstleistungen ausschließlich gegenüber professionellen Kunden erbringt oder wenn das „beratene“ Anlagevolumen sowie die für die Privatkunden verwahrten Anteilsscheine in der Summe den Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten.

Hingegen kommt eine Befreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn noch keine Erstprüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft stattgefunden hat oder wenn bei der letzten Prüfung Mängel festgestellt wurden.

Das Rundschreiben 10/2019 (WA) vom 16.09.2019 ersetzt das bisherige Rundschreiben 16/2009 (WA) vom 22.09.2009. Es steht auf der Internetseite der BaFin zur Verfügung.

(WPK vom 26.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)