Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verschärft die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung zum 01.01.2020. Doch die Zeit für die Umstellung wird knapp. Nun teilt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mit, dass die geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt.
Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 01.01.2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Diese wird aber bis zum Beginn des neuen Jahres voraussichtlich noch nicht flächendeckend verfügbar sein. Deswegen war zuletzt bei vielen Betroffenen Unsicherheit entstanden.
Übergangsfrist bis 30.09.2020
„Das bayerische Finanzministerium hat sich seit längerem dafür stark gemacht, diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen und den Betrieben eine möglichst lange Frist zu gewähren“, erklärte Finanzminister Albert Füracker. „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30.09.2020 war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen.“ Diese Frist hatten auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefordert.
Schutz vor Manipulationen
Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020 verständigt.
Registrierkassen müssen schnellstmöglich umgerüstet werden
Nunmehr muss mit Nachdruck daran gearbeitet werden, die technischen Sicherheitseinrichtungen schnellstmöglich auf den Markt zu bringen. „Wir werden die Entwicklung genau beobachten und uns auch weiterhin für eine wirksame und gleichzeitig praktikable Handhabung einsetzen“, so der Finanzminister abschließend.
(Bay. Finanzministerium, PM vom 25.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)