Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern veröffentlicht. Dieser unterstützt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Behörden, die eigenen Rechte besser zu kennen und die Vorschriften konsequent anzuwenden.
In einem zusätzlichen Bericht zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zieht die EU-Kommission eine positive Bilanz. Die entsprechende Richtlinie trat 2014 in Kraft und musste bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass alle Mitgliedstaaten jetzt die Regeln anwenden und zunehmend die vorhandenen Instrumente nutzen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern“, sagte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikation und Arbeitsmobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen.
Zahlen zur Entsendung von Arbeitnehmern
Die Entsenderichtlinie sieht verschiedene Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch sowie zur Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit zwischen den nationalen, für Entsendungsfragen zuständigen Behörden vor. Im Jahr 2017 wurden 2,8 Millionen Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsendet, wo sie im Durchschnitt weniger als vier Monate blieben. Zwischen 2010 und 2017 ist die Anzahl entsandter Arbeitnehmer in der EU um 83 % gestiegen, wobei fast die Hälfte im Bausektor tätig war.
Derzeit keine Reform notwendig
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Reform der Richtlinie besteht. Die EU-Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. So stellt sie sicher, dass die Richtlinie vollständig umgesetzt und in ganz Europa angewendet wird.
Der Leitfaden in englischer Sprache steht hier zum Download bereit.
(EU-Kommission, PM vom 25.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)