18.09.2019

Meldung, Steuerrecht

Neue EU-Regeln gegen Steuervermeidung

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Die neuen EU-Vorschriften zur steuerlichen Transparenz und über den automatischen Informationsaustausch helfen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Steuervermeidung.

Einer der Vorteile des Binnenmarkts besteht darin, dass Einzelpersonen und Unternehmen in der EU die Freiheit haben, über nationale Grenzen hinweg mobil zu sein, zu arbeiten und zu investieren. Da die direkte Besteuerung jedoch nicht EU-weit harmonisiert ist, kann diese Freiheit dazu führen, dass es einigen Steuerpflichtigen gelingt, Steuern in ihrem Ansässigkeitsmitgliedstaat, der gemäß den bilateralen Steuerabkommen in der Regel berechtigt ist, das weltweite Einkommen und Vermögen zu besteuern, selbst wenn das Einkommen oder Vermögen im anderen Land besteuert wird, zu vermeiden oder zu umgehen.

Enge Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuervermeidung

Die Steuerbehörden in der EU haben daher vereinbart, enger zusammenzuarbeiten. Damit können sie ihre Steuerpflichtigen korrekt besteuern sowie Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bekämpfen. Die Zusammenarbeit der zuständigen Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Besteuerung trägt dazu bei, dass alle Steuerpflichtigen ihren fairen Teil der Steuerlast tragen. Dies sogar unabhängig davon, wo sie arbeiten, ihren Ruhestand verbringen, ein Bankkonto besitzen, investieren oder Geschäfte tätigen. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2011/16/EU des Rates. Hierin sind alle notwendigen Verfahren und die Struktur für eine sichere Plattform für die Zusammenarbeit festgelegt.

Erste Momentaufnahme der Umsetzung

Ein am 16.09.2019 von der Kommission vorgelegter Bericht bietet eine erste Momentaufnahme der Umsetzung. So tauschten die Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Informationen über fast 18.000 Steuervorbescheide aus, die multinationalen Unternehmen erteilt wurden. Die Bewertung zeigt, dass die Mitgliedstaaten nun wesentlich mehr Informationen erhalten, die zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und -umgehung beitragen können und noch dabei sind, die effizientesten Wege zur Nutzung der Daten, zur Bewertung des Mehrwerts und der abschreckenden Wirkung zu finden.

Die Kommission fordert alle EU-Länder weiterhin auf, ihren Zugang zu den zahlreichen nützlichen Steuerinformationen, die über diese neuen Kanäle zur Verfügung gestellt werden, uneingeschränkt zu nutzen.

(EU-Kommission, PM vom 16.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


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