30.08.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Börsenhandelsverbot für Schweizer Aktien

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Seit dem 01.07.2019 dürfen Aktienhändler aus den 28 Mitgliedstaaten bis auf Weiteres nicht mehr Aktien schweizerischer Unternehmen, die auch in der EU gehandelt werden, uneingeschränkt an der Börse in Zürich handeln. Nun äußert sich die Bundesregierung zu dieser Problematik.

Grund für das Börsenhandelsverbot ist, dass die Europäische Union (EU) die Schweizer Börsenregulierung seit dem 01.07.2019 nicht mehr als gleichwertig anerkennt. Die Aussetzung der Börsenäquivalenz steht in Zusammenhang mit den langwierigen Verhandlungen über ein Institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieses Abkommen befindet sich auf der Schweizer Seite seit Januar 2019 in einem innerstaatlichen Konsultationsprozess. Eine Entscheidung ist erst nach den schweizerischen Parlamentswahlen im Oktober 2019 zu erwarten.

Aktien von Nestlé, Roche oder Novartis dürfen nicht gehandelt werden

Die EU-seitige Verknüpfung einer Verlängerung der Börsenäquivalenz mit einer gleichzeitigen Einwilligung der Schweiz zum Institutionellen Partnerschaftsabkommen wurde in der Schweiz zum Teil als Drohung wahrgenommen. Umgekehrt hat auch das Eidgenössische Finanzdepartement (Schweizer Finanzministerium) Gegenmaßnahmen ergriffen. Seit dem 01.07.2019 dürfen an den europäischen Börsen bestimmte Aktien großer Schweizer Unternehmen nicht mehr gehandelt werden. International beliebte Schweizer Aktien von Nestlé, Roche oder Novartis sind somit betroffen.

Bislang keine Anerkennung der Börsenäquivalenz

Die Bundesregierung hat noch versucht, mit einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellten Antrag im April 2019 eine dauerhafte Verlängerung der Anerkennung der Börsenäquivalenz zwischen der Europäischen Union und der Schweiz zu erreichen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12639) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die FDP hatte sich nach den Gründen für das Verbot des Handels der meisten Schweizer Aktien an deutschen Börsen erkundigt.

Fortsetzung der Gespräche wünschenswert

Die Bundesregierung bedauert, dass die Schweiz sich bislang außerstande gesehen habe, dem Abkommensentwurf zuzustimmen. „Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine Fortsetzung der Gespräche zwischen der EU-Kommission und der Schweiz wünschenswert“, heißt es in der Antwort weiter. Im Juni 2019, dem Monat vor der Aussetzung des Handels mit den meisten Schweizer Aktien, betrug das Volumen des Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse rund 171,4 Millionen Euro.

(Dt. Bundestag, hib vom 30.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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