07.08.2019

Meldung, Steuerrecht

Neue Regeln für Share Deals

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Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Denn bislang nutzen einige von ihnen ein Schlupfloch: sogenannte Share Deals. Statt einer Immobilie kaufen sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist.

Die sogenannten Share Deals bleiben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem: Häufig übernehmen mitgebrachte Co-Investoren die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen.

Share Deals führen zu erheblichen Steuerausfällen

Diese Art der Steuergestaltung führt – vor allem bei hochpreisigen Immobilien – zu erheblichen Steuerausfällen. Die Bundesregierung verständigte sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes hat sie nun auf den Weg gebracht.

Senkung der Beteiligungsgrenze

Neu ist vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 %. Außerdem wird die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.

(Bundesregierung aktuell vom 02.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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