• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-DRÄS 9: Änderungen des DRS 17 und des DRS 20

08.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

E-DRÄS 9: Änderungen des DRS 17 und des DRS 20

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 9 (E-DRÄS 9) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf behandelt die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert. Der Vergütungsbericht ist zukünftig auf der Internetseite des berichtspflichtigen Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen.

Feedback erbeten

Mit E-DRÄS 9 sollen DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und DRS 20 Konzernlagebericht entsprechend angepasst werden. Der Entwurf des DRÄS 9 kann hier heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum 23.08.2019 erbeten und können an die E-Mail-Adresse info@drsc.de gesendet werden.

(DRSC vom 02.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com


29.07.2025

IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Sobald Arbeitnehmende bei vergleichbarer Qualifikation Zeitarbeitnehmern gegenübergestellt werden, schrumpft die vermeintliche Lohnlücke auf nahezu null.

weiterlesen
IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Meldung

andreypopov/123rf.com


29.07.2025

DAV kritisiert Entwurf zum E-Evidence-Gesetz

Der DAV kritisiert den Entwurf zum E-Evidence-Gesetz wegen mangelnden Rechtsschutzes, unzureichendem Geheimnisschutz und fehlender Beteiligungsrechte der Verteidigung.

weiterlesen
DAV kritisiert Entwurf zum E-Evidence-Gesetz

Steuerboard

Jannis Lührs / Jan Winkler


29.07.2025

Neues zur Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne

Im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften (sog. Mitunternehmeranteilen) ist neben einer einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Belastung auch eine etwaige gewerbesteuerliche Belastung zu beachten.

weiterlesen
Neues zur Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank