24.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscheverdacht bei Kryptowährungen

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2017 40 und im Jahr 2018 90 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Initial Coin Offering durchgeführt. Zudem gab es im vergangenen Jahr 573 Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zu virtuellen Währungen.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die sich nach Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei virtuellen Assets und virtuellen Währungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie erkundigt hatte.

Nationale Risikoanalyse läuft

In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung Dienstleistungsanbieter, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt sowie in andere virtuelle Währungen anbieten, Finanzdienstleistungsunternehmen und gelten damit als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Man beschäftige sich derzeit im Rahmen der nationalen Risikoanalyse mit der Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung. Ergebnisse würden in den nächsten Monaten veröffentlicht, kündigt die Bundesregierung an.
(Dt. Bundestag vom 21.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank