11.06.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Bundesrat fordert stärkere Tarifautonomie

Beitrag mit Bild

©jonasginter/fotolia.com

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Tarifautonomie zu stärken. Tarifverträge seien die Basis der sozialen Marktwirtschaft, betont er in einer am 07.06.2019 gefassten Entschließung. Damit die Tarifautonomie nicht weiter geschwächt wird, soll geprüft werden, welche Stellschrauben Sozial- und Tarifpartnerschaft stärken können.
Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, in einem ersten Schritt eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung zu erarbeiten. Hierbei seien die Tarifregister des Bundes und der Länder sowie die Vorsitzenden der Tarifausschüsse der obersten Arbeitsbehörden einzubeziehen. Sie verfügten über die notwendige Expertise.
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen fördern
In einem zweiten Schritt solle die Bundesregierung die Strategie gemeinsam mit den Sozialpartnern bewerten und dem Gesetzgeber Vorschläge zur Veränderung der Rahmenbedingungen vorlegen. Zu überlegen sei dabei insbesondere, wie die Rahmenbedingungen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen verbessert werden können. Seit ihrer Neuregelung im Jahr 2015 seien keine neuen Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen, heißt es zur Begründung.
Datenlage zu Tarifverträgen verbessern
Außerdem halten die Länder eine Verbesserung der Datenlage über die Entwicklung der Tariflandschaft für erforderlich. Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie das erreicht und dadurch mehr Transparenz hergestellt werden kann.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die Entschließung wurde am 07.06.2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
(Bundesrat vom 07.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)