04.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Keine Cyber-Vorfälle auf Kryptoplattformen

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Der Finanzaufsicht liegen keine Informationen vor, dass es zu Cyber-Vorfällen auf Handelsplattformen für Kryptoassets in Deutschland gekommen ist. Dies gelte auch für Marktmanipulationen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Geschäfte mit illegalen Gütern auf sogenannten Darknet-Märkten im Internet würden grundsätzlich über Bitcoin und ähnliche Kryptowährungen abgewickelt, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass die illegalen Einnahmen der Verkäufer gewaschen werden, um im realen Wirtschaftsleben in traditionellen Währungen eingesetzt werden zu können. Außerdem bestehe das Risiko, dass illegale Einnahmen, etwa aus Betrugs- oder Rauschgiftdelikten, durch den Umtausch in Kryptowährungen gewaschen werden könnten.

Zum Hintergrund

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte im Januar 2019 eine Studie zu Initial Coin Offerings und Kryptoassets veröffentlicht, in der sie auf politischen Handlungsbedarf in dem Bereich hinweist. In der Studie fordert die ESMA unter anderem eine klare Definition von Kryptoassets, um den Markt effektiv und einheitlich regulieren zu können. Nur so könne der Verbraucher zuverlässig vor Betrug geschützt sowie Geldwäsche und Marktmanipulationen effektiv entgegengewirkt werden.

Was sind Bitcoins?

Unsicherheit herrscht nach Ansicht der FDP in Deutschland unter anderem, weil das Kammergericht Berlin geurteilt hatte, dass es sich bei Bitcoin weder um eine Rechnungseinheit noch um ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz handelt, während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese als solche klassifiziert. Dies würde auch die Erlaubnispflichten in dem Bereich grundsätzlich in Frage stellen.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank