Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) veröffentlicht.
Seit dem 01.01.2018 hat sich das Besteuerungssystem für Investmentfonds durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vom 19.07.2016 zuletzt geändert durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.06.2017 grundlegend verändert. Investmentfonds unterliegen nun mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen sowie sonstigen inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer (§ 6 InvStG 2018). Einkünfte eines Investmentfonds unterliegen nicht der Besteuerung, soweit bei Zufluss der Einkünfte Anleger, die die Voraussetzungen des § 44a Absatz 7 Satz 1 EStG erfüllen.
BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen
In einem 152 Seiten-starken Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium nun zu zahlreichen Anwendungsfragen Stellung. Das gesamte BMF-Schreiben vom 21.05.2019 finden Sie unter Dokumentennummer VA1306284.
(BMF, PM vom 21.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)