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25.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Mitteilung von Mängeln im Internen Kontrollsystem

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©domoskanonos/fotolia.com

Das IDW hat den Entwurf eines Prüfungsstandards zur Mitteilung von Mängeln im Internen Kontrollsystem veröffentlicht. Der Entwurf setzt die vom IAASB verabschiedeten Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 265 „Communicating Deficiencies in Internal Control to Those Charged with Governance and Management“ um.

Der endgültige IDW PS 475 wird Teil der künftigen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und flankiert die im IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (IDW PS 470 n.F.) dargelegten Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen.

Keine materiellen Auswirkungen erwartet

Bislang sind die Anforderungen des ISA 265 im IDW Prüfungsstandard: Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken (IDW PS 261 n.F.) umgesetzt. Materielle Auswirkungen auf die Abschlussprüfung sind mit dem Übergang auf IDW PS 475 somit nicht verbunden.

Der Entwurf kann kommentiert werden

IDW PS 475 ist erstmals verpflichtend anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2020 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2021 enden. IDW EPS 475: Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management steht als Download hier bereit. Die Kommentierungsfrist endet am 10.07.2019.

(IDW vom 18.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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