• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ausländische Buchführungspflichten werden anerkannt

17.04.2019

Meldung, Steuerrecht

Ausländische Buchführungspflichten werden anerkannt

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen ist.

Nach der Vorschrift des § 140 AO sind Aufzeichnungs- und  Buchführungspflichten aus anderen als Steuergesetzen auch für Besteuerungszwecke zu erfüllen. Dadurch werden insbesondere die Buchführungspflichten nach dem deutschen Handelsgesetzbuch in steuerliche Mitwirkungspflichten „transformiert“.

BFH äußert sich klarstellend zu ausländischen Buchführungspflichten

Das entlastet einerseits den Gesetzgeber, der nicht erst spezifische Buchführungspflichten schaffen muss. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich der Vorteil, dass er die ohnehin zu fertigenden Buchführungsunterlagen zugleich auch für Steuerzwecke verwenden kann. Der BFH hat nun mit Urteil vom 14.11.2018 (I R 81/16) entschieden, dass auch etwaige ausländische Buchführungspflichten durch § 140 AO in steuerliche Mitwirkungspflichten transformiert werden.

Wer ist betroffen?

Der vom BFH entschiedene Fall betrifft eine liechtensteinische Aktiengesellschaft mit inländischen Vermietungseinkünften, die nach liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig ist. Das Finanzamt wollte die Gesellschaft zusätzlich zur Buchführung nach deutschem Steuerrecht verpflichten. Der BFH hat entschieden, dass eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist, weil die Gesellschaft bereits nach § 140 AO für Steuerzwecke zur Buchführung verpflichtet ist.

(BFH, PM vom 17.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


09.07.2025

Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Die Änderungen im UStG und UStAE schaffen steuerliche Entlastung, reduzieren Bürokratie und bringen Klarheit in bislang unklare Sachverhalte.

weiterlesen
Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


09.07.2025

Steuerbefreiung für Familienheim trotz spätem Einzug

Das Urteil des FG Niedersachsen schafft Klarheit für Erben: Ein Wohnrecht kann die Frist für die Selbstnutzung rechtlich verschieben.

weiterlesen
Steuerbefreiung für Familienheim trotz spätem Einzug

Steuerboard

Jannis Lührs / Jan Winkler


08.07.2025

Substanz im internationalen Steuerrecht und ATAD III: Aufgabe des Richtlinienentwurfs

Substanzanforderungen an ausländische Gesellschaften zur Identifizierung (vermeintlich) „missbräuchlicher Gestaltungen“ sind eines der zentralen Themen im internationalen Steuerrecht.

weiterlesen
Substanz im internationalen Steuerrecht und ATAD III: Aufgabe des Richtlinienentwurfs

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank