Niedersachsen drängt darauf, die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beseitigen. In einem Entschließungsantrag, der am 12.04.2019 in den Bundesrat eingebracht wurde, kritisiert es nationale Sonderwege und fordert eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen.
Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DSGVO zusätzliche Auflagen, erklärt Niedersachsen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden. Dabei verweist das Land auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits dann vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben. Die gleiche Problematik bestehe auch bei eingetragenen Vereinen, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten, führt Niedersachsen weiter aus. Auch für sie müsse es Ausnahmen geben.
Meldefrist zu kurz
Korrekturbedarf sieht das Land außerdem bei der Meldefrist von 72 Stunden, innerhalb derer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Diese Frist erscheine als zu kurz und solle deshalb evaluiert werden.
Gesetzliche Klarstellung zur Abmahnung
Ausdrücklich fordert Niedersachsen die gesetzliche Klarstellung, dass kleine und mittelständische Unternehmen bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden. Nach wie vor bestehe insoweit eine weit verbreitete Unsicherheit, heißt es zur Begründung. Zudem hätte laut einer Studie des Verbands Bitkom erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt.
Wie es weitergeht
Der Entschließungsantrag wurde nun in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich Ende April damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.
(Bundesrat vom 12.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)