• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • APAS: Zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung

15.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

APAS: Zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung

Beitrag mit Bild

©Bacho Foto/fotolia.com

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlicht, der sich mit der Ermittlung der 15%‑Honorargrenze und einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit als Abschlussprüfer befasst.

Nach Auffassung der APAS bleiben Honorare von Netzwerkgesellschaften oder Konzernunternehmen eines Abschlussprüfers bei der Berechnung der insgesamt vereinnahmten Honorare unberücksichtigt. Auch eine „gemeinsame Berufsausübung“ gemäß § 319a Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. kennt Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung nicht. Zudem stellt die APAS klar, dass diese Sichtweise stets einheitlich für alle Geschäftsjahre gilt, die bei der Anwendung des Art. 4 Abs. 3 der Abschlussprüferverordnung zu berücksichtigen sind, auch in Bezug auf dessen Erstanwendung.

Die Verlautbarung kann hier heruntergeladen werden.

(WPK vom 12.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steueboard

Jan-Eckhard Wegener


27.05.2026

Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit Urteil vom 20.09.2024 (IX R 5/24) hat der BFH die steuerliche Behandlung nießbrauchbelasteter GmbH-Geschäftsanteile grundlegend neu geordnet.

weiterlesen
Die steuerliche Zurechnung von Dividenden bei Nießbrauchrechten an Kapitalgesellschaftsanteilen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


27.05.2026

Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Der Anstieg an Fehltagen liegt einerseits an häufigeren Atemwegserkrankungen und andererseits hat sich das Verhalten im Krankheitsfall geändert.

weiterlesen
Fehlzeiten-Rekord: Verhaltenswandel als Hauptursache

Meldung

©lukszczepanski/fotolia.com


27.05.2026

Bank muss für verschwundene Debitkarte haften

Kontoinhaber haben Anspruch auf Schadensersatz bei unbefugten Geldabhebungen bei einer auf dem Versandweg abhanden gekommener Debitkarte.

weiterlesen
Bank muss für verschwundene Debitkarte haften
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht