09.04.2019

Arbeitsrecht, Meldung

70 Jahre Tarifvertragsgesetz

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Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 5.000 Tarifabkommen neu abgeschlossen, zurzeit gibt es rund 77.000 gültige Tarifverträge. Grundlage dafür ist eines der ältesten Arbeitsgesetze der Republik, das heute 70 Jahre alt wird.

Am 09.04.1949, noch vor der Gründung der Bundesrepublik, beschloss der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Zone das Tarifvertragsgesetz (TVG). Seit 1990 gilt es auch in den neuen Bundesländern. In anfangs nur elf und heute in 13 Paragrafen regelt das Gesetz ein zentrales Gebiet der Arbeitsbeziehungen, nämlich die kollektive Aushandlung von Arbeits- und Einkommensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Trends in der Tarifpolitik

Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung skizziert in einer aktuellen Auswertung die großen Trends der Tarifpolitik in den vergangenen 70 Jahren. Die Auswertung zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Tarifvergütungen im Schnitt spürbar gestiegen, und innovative tarifliche Regeln unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise dabei, Erwerbsjob und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. In Lohn-, Gehalts- und Entgeltabkommen werden die Tarifvergütungen und ihre Steigerungen festgelegt. In den vergangenen zehn Jahren sind die Tarifvergütungen preisbereinigt um gut 14 % gestiegen. Entgelte in einigen sozialen Berufen wurden besonders angehoben.

Neu: Wahloptionen zwischen Geld und Zeit

In den Manteltarifverträgen werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt wie Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung, Altersversorgung, Kündigungsschutz u.a.m. In jüngster Zeit spielten vor allem kürzere und flexiblere Arbeitszeiten und Wahloptionen zwischen Geld und Zeit in vielen Tarifabschlüssen eine wichtige Rolle.

Reichweite der Tarifverträge geht zurück

Trotz vieler positiver Ergebnisse ist der Zustand des Tarifvertragssystems nach der WSI-Untersuchung aber nicht zufriedenstellend. Das liegt vor allem daran, dass die Reichweite der Tarifverträge seit mehr als zwei Jahrzehnten nahezu kontinuierlich zurückgeht. Mittlerweile sind nur noch rund 55 % der Beschäftigten und 27 % der Betriebe tarifgebunden. Insbesondere in kleineren Betrieben, in verschiedenen Dienstleistungsbereichen und in den ostdeutschen Bundesländern liegt die Tarifbindung erheblich unter dem Durchschnitt. Viele Unternehmen sind in den vergangenen Jahren aus der tariflichen Bindung ausgestiegen und sind allenfalls noch Mitglieder in sogenannten OT-Verbänden (Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung).

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 08.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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