• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiesammelgesetz: Aktualisierung des IDW PH 9.970.12

25.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Energiesammelgesetz: Aktualisierung des IDW PH 9.970.12

Beitrag mit Bild

©ty/fotolia.com

Der IDW PH 9.970.12 zu den Besonderheiten der Prüfungen nach § 75 Satz 2 EEG 2017 und § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2018 wurde aktualisiert.

Im Hinblick auf die Abgrenzung sowie die Zurechnung von selbst verbrauchtem und weitergeleitetem Strom haben die gesetzlichen Änderungen nicht die gewünschte Klarstellung gebracht, sondern eine große Verunsicherung verursacht. Da das EEG 2017 keine abschließenden Vorgaben, sprich Kriterien, zur Identifikation des Letztverbrauchers und zur Zurechnung der Stromverbräuche enthält, wird das Unternehmen demzufolge diese Lücke schließen müssen.

Darstellung der Konkretisierung

Daher hat das Unternehmen nach dem vorliegenden IDW PH 9.970.12 die für die Anwendung des EEG 2017 erforderliche Konkretisierung, die es zur Abgabe seiner Aufstellung der umlagepflichtigen Strommengen herangezogen hat, in Form von Grundsätzen für die Identifikation des Letztverbrauchers und für die Zurechnung der Stromverbräuche darzustellen.

Sind Grundsätze vertretbar?

Im Rahmen seiner Prüfung muss der Wirtschaftsprüfer beurteilen, ob diese Grundsätze vertretbar sind. Aufgrund der verbleibenden Unsicherheiten ist in Anwendung der Grundsätze des IDW EPS 970 n.F. im Prüfungsvermerk auf das Vorliegen dieser inhärenten Grenzen hinzuweisen. IDW PH 9.97012 wird in Heft 4/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 22.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht