Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 14.03.2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/402 vom 13.03.2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.
Mit der Verordnung werden die Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmern – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung übernommen. IAS 19 enthält die Bilanzierungsvorschriften für Leistungen an Arbeitnehmer einschließlich kurzfristiger Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie beispielsweise Pensionen, anderer langfristiger Leistungen und Abfindungsleistungen. Durch die Änderung soll die derzeit in Teilen uneinheitliche Bilanzierungspraxis vereinheitlicht werden.
(DRSC vom 14.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)