• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH: Übertragbares Eigentum an Handakten einer abzuwickelnden Kanzlei

14.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH: Übertragbares Eigentum an Handakten einer abzuwickelnden Kanzlei

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Der Abwickler kann das Eigentum an den Handakten des früheren Rechtsanwalts auf dessen Mandanten übertragen. Das hat der u.a. für Fragen der Anwaltshaftung zuständige IX. Zivilsenat des BGH entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer früheren Anwältin gegen den zum Abwickler ihrer Kanzlei bestellten Rechtsanwalt geklagt. Der Insolvenzverwalter nahm den Abwickler im Weg der Stufenklage unter anderem auf Rechnungslegung über seine Tätigkeit als Abwickler, auf Auskunft über die in seinem Besitz befindlichen Handakten sowie auf Herausgabe dieser Akten in Anspruch.

Gang des Verfahrens

Das Landgericht hat den beklagten Abwickler u.a. zur Auskunftserteilung hinsichtlich der Handakten verurteilt. Das Berufungsgericht hat diese Verurteilung dahingehend eingeschränkt, dass der Beklagte über die in seinem Besitz befindlichen Akten Auskunft zu erteilen hat, mit Ausnahme derjenigen Handakten, die von ihm oder anderen Anwälten aus seinem Haus als laufende Verfahren übernommen wurden. Mit seiner Revision hatte der Insolvenzverwalter die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils erstrebt, jedoch ohne Erfolg.

BGH verneint Herausgabeanspruch

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.02.2019 (IX ZR 5/18) einen Auskunftsanspruch hinsichtlich solcher Handakten verneint, die der Abwickler oder dessen Kanzleikollegen als laufende Verfahren übernommen haben. Er hat insoweit die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, das einen Übergang der Handakten der Schuldnerin auf neue Rechtsanwälte zur Bearbeitung laufender Verfahren angenommen hatte. Einen Herausgabeanspruch hat der BGH insoweit verneint, als der Insolvenzverwalter sein Auskunftsbegehren ausdrücklich zur Vorbereitung des Herausgabeanspruchs gestellt hatte. Herausverlangen kann der Insolvenzverwalter aber die Handakten der Schuldnerin zu bereits abgeschlossenen Verfahren.

(BRAK, NL vom 14.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank