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12.02.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kartellrecht soll Genossenschaften stärker berücksichtigen

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Bezüglich der Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht greift das Bundeswirtschaftsministerium nun eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auf, die mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen will.

Mittelständische Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe kooperieren in Genossenschaften, um strukturelle Nachteile gegenüber größeren Wettbewerbern auszugleichen. Dementsprechend regelt das Genossenschaftsrecht den Rahmen für die Kooperationsmöglichkeiten und die gegenseitige Förderung. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht fokussiert hingegen Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die den Wettbewerb untereinander beschränken. Diese Wechselwirkungen bildeten einen Schwerpunkt beim vom BMWi veranstalteten Symposium „Genossenschaften und Wissenschaft“ mit 150 Vertretern aus Politik, der Wissenschaft und der genossenschaftlichen Gruppe.

Wettbewerb mit global agierenden Konzernen

Lokale, inhabergeführte Unternehmen des Handels, des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie landwirtschaftliche Betriebe stehen heute vielfach im Wettbewerb mit global agierenden Konzernen, Internetanbietern oder Filialnetzen mit hohem finanziellen Investitionskapital. Für die meisten dieser kleinen und mittleren Unternehmen ist die genossenschaftliche Kooperation die einzige Möglichkeit, um im Wettbewerb mit den Großen mitzuhalten. Doch diese Zusammenarbeit wirft auch kartellrechtliche Fragen auf. „Es ist dringend notwendig, dass das Kartellrecht die Schlüsselrolle der Genossenschaften für die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe deutlich stärker berücksichtigt. Genossenschaften müssen die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie Großkonzerne, Filialunternehmen oder Internetplattformen haben“, forderte Günter Althaus, Präsident des DGRV und des MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.

Digitalisierung wird zur Existenzbedrohung

Im Vergleich zu Filialsystemen oder Internetanbietern seien Genossenschaften aus ihrer Sicht beispielsweise dadurch im Nachteil, dass sie die Potenziale der Digitalisierung entlang der Wertschöpfungskette – etwa bei der Preissetzung, der Datennutzung oder des Informationsaustausches – nicht konsequent ausschöpfen dürften. Die fortschreitende Digitalisierung biete somit weniger Chancen, sondern werde vielmehr zur Existenzbedrohung. „Wir brauchen einen verlässlichen und transparenten Wettbewerbsrahmen, der die erforderlichen Freiräume für Genossenschaften schafft“, so Althaus weiter.

(BMWi, PM vom 11.02.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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