• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auswirkungen einer Vorsorgevollmacht auf die gesetzliche Abschlussprüfung

11.02.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Auswirkungen einer Vorsorgevollmacht auf die gesetzliche Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Ein Prüfungsmandant möchte seinen Berater im Rahmen einer Vorsorge- und Vollmachtsregelung für den Fall seines Todes mit der treuhänderischen Verwaltung der Gesellschaftsanteile betrauen. Außerdem soll der Berater an der Bestellung eines neuen Geschäftsführers mitwirken. Schließt dies den Berater von der Durchführung der Abschlussprüfung aus?

Mit dieser Frage hat sich jüngst die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) beschäftigt). Die bloße Verfügung einer solchen Vorsorge- und Vollmachtsregelung führt nicht dazu, dass ein Abschlussprüfer von der Abschlussprüfung ausgeschlossen ist. Anders ist dies jedoch bei Eintritt des Vollmachtsfalls, so die WPK.

Keine Durchführung der Abschlussprüfung

Ein Abschlussprüfer ist von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er Anteile an der zu prüfenden Kapitalgesellschaft besitzt (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB). Dem Eigenbesitz der Anteile gleichgestellt wird jedoch auch die treuhänderische Verwaltung von Gesellschaftsanteilen. Der WP/vBP hat in diesem Fall die Interessen seines Treugebers zu vertreten, wodurch sein Urteil im Rahmen der Abschlussprüfung beeinflusst werden könnte. Er ist daher von der Durchführung der Abschlussprüfung ausgeschlossen.

Ausschluss von der Abschlussprüfung nach § 319 Abs. 2 HGB

Das Recht zur maßgeblichen Mitwirkung einer Bestellung eines Geschäftsführers – wenngleich im Zusammenwirken mit Dritten – versetzt den WP/vBP in die Lage der verantwortlichen Beurteilung und Auswahl einer Person, die im Rahmen ihrer späteren Tätigkeit für den Mandanten maßgeblichen Einfluss auf den Prüfungsgegenstand der Abschlussprüfung hat. Dies begründet einen Ausschluss von der Abschlussprüfung nach § 319 Abs. 2 HGB.

(WPK vom 06.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht