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05.02.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission geht gegen Staatsanleihen-Kartell vor

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©fotomek/fotolia.com

Die EU-Kommission hat acht Banken von ihrer vorläufigen Auffassung informiert, dass sie zwischen 2007 und 2012 beim Handel mit europäischen Staatsanleihen durch Absprachen mit dem Ziel einer Wettbewerbsverzerrung gegen das europäische Kartellrecht verstoßen hätten.

Die Kommission ist zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass acht Banken zu unterschiedlichen Zeiträumen während der Jahre 2007 bis 2012 an Absprachen mitgewirkt haben könnten, die den Zweck verfolgt hätten, den Wettbewerb beim Erwerb europäischer Staatsanleihen und dem Handel mit diesen zu verzerren. Die im Dienste der Geldinstitute agierenden Wertpapierhändler tauschten untereinander wirtschaftlich sensible Informationen aus und stimmten ihre Handelsstrategien ab. Die entsprechenden Kontakte liefen vornehmlich – aber nicht ausschließlich – über Online-Chatrooms ab.

Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würden diese Verhaltensweisen einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht darstellen, nach dem aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen wie Preisabsprachen untersagt sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 53 des EWR-Abkommens). Die Untersuchung der Kommission richtet sich gegen einzelne Wertpapierhändler bei acht Geldinstituten und impliziert nicht, dass das vorgeworfene wettbewerbswidrige Verhalten eine generelle Praxis im Handel mit europäischen Staatsanleihen darstellen würde. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis eines Verfahrens nicht vor.

Hintergrundinformationen zu den Anleihemärkten

Bei Anleihen handelt es sich um festverzinsliche Schuldtitel, durch die sich öffentliche Körperschaften oder Unternehmen an den internationalen Finanzmärkten finanzieren können. Diese Titel werden von den Käufern als Anlage gehalten oder wie jedes andere Finanzinstrument gehandelt. Diese Anleihen werden auf dem „Primärmarkt“ begeben und dort versteigert oder von Finanzkonsortien vertrieben. Anschließend werden sie auf dem Sekundärmarkt zwischen Banken, Maklern und Anlegern gehandelt. Sie unterscheiden sich nach Emittent und der Währung, auf die sie lauten. Die Handelsabteilungen der Banken sind analog dazu organsiert.

(EU-Kommission vom 01.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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