Die Bundesregierung plant neue Erbschaftsteuer-Richtlinien. Dies teilt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit. Die neugefassten Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sollen die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 ersetzen.
Das Erbschaftsteuerrecht für Unternehmensvermögen wurde 2016 durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderungen am Erbschaftsteuerrecht vor. Die Bundesregierung plant jedoch, die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 durch neugefasste Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zu ersetzen.
Änderungen im Laufe der Legislaturperiode
Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sollen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung tragen. „Dabei handelt es sich jedoch nicht um Änderungen am Erbschaftsteuerrecht, sondern um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift nach Artikel 108 Absatz 7 des Grundgesetzes, die Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts enthält“, heißt es in der Antwort.
Die neugefassten Erbschaftsteuer-Richtlinien sollen möglichst rasch verabschiedet werden, um für eine bundeseinheitliche Anwendung der Regelungen zu sorgen.
(Dt. Bundestag, hib vom 31.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)