• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitszeitgestaltung: Vier von zehn Unternehmen setzen auf Homeoffice

22.01.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeitgestaltung: Vier von zehn Unternehmen setzen auf Homeoffice

Beitrag mit Bild

©travnikovstudio/fotolia.com

39 % der Arbeitgeber räumen Mitarbeitern die Freiheit ein, auch abseits der klassischen Büroräume zu arbeiten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 800 Geschäftsführern und Personalverantwortlichen von Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Ortsunabhängiges Arbeiten setzt sich in immer mehr Unternehmen durch. 2016 erlaubte knapp jedes dritte Unternehmen (30 %) Homeoffice, 2014 erst jedes fünfte (20 %). Den Erwartungen zufolge wird sich dieser Trend fortsetzen. 46 % der Unternehmen gehen davon aus, dass der Anteil ihrer Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, in den kommenden fünf Jahren steigen wird. 50 % erwarten einen konstant bleibenden Anteil. „Digitale Technologien ermöglichen es, unabhängig von Zeit und Ort zu arbeiten. Homeoffice wird für immer mehr Beschäftigte zum Alltag“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Klare Regeln fürs Homeoffice

Bei vielen Arbeitgebern ist Homeoffice genau geregelt. Drei von vier Unternehmen (74 %), deren Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, haben bestimmte Tage festgelegt, an denen kein Homeoffice erlaubt ist, damit alle Mitarbeiter für gemeinsame Termine zur Verfügung stehen. Sechs von zehn (61 %) machen die Anwesenheit im Büro zur Regel und Homeoffice eher zur Ausnahme, etwa an nur einem Tag in der Woche. In knapp jedem zweiten Unternehmen (46 %) muss Homeoffice jeweils im Einzelfall vom Vorgesetzten genehmigt werden. Rohleder: „Die flexible Heimarbeit erfordert klare Regeln. Auf Seiten der Unternehmen setzt es Vertrauen voraus, auf Seiten der Mitarbeiter Selbstorganisation und Selbstdisziplin.“

Gründe gegen Homeoffice

Gegen das Homeoffice entscheiden sich Unternehmen aus verschiedenen Gründen. Zwei Drittel der Unternehmen (65 %), deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice arbeiten, geben an, dass Homeoffice nicht für alle Mitarbeiter möglich sei und niemand ungleich behandelt werden dürfe. Mehr als die Hälfte (58 %) meint, dass ohne direkten Austausch mit Kollegen die Produktivität sinke. Und fast ebenso viele (55 %) sagen, dass Homeoffice generell nicht vorgesehen sei. Für gut jedes dritte Unternehmen spricht gegen flexible Heimarbeit, dass die Mitarbeiter nicht jederzeit ansprechbar seien (33 %), knapp drei von zehn sagen, die Arbeitszeit sei nicht zu kontrollieren (29 %). Für jedes vierte Unternehmen (27 %) sprechen die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz gegen Homeoffice.

Antiquiertes Arbeitsrecht ist Homeoffice-Hürde

„Der selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung stehen gesetzliche Hürden wie der starre Acht-Stunden-Arbeitstag und die elfstündige Mindestruhezeit entgegen. Wer spätabends noch mal die Dienstmails checkt und am nächsten Morgen wieder am Arbeitsplatz ist, verstößt gegen die Gesetze“, so Rohleder. „Das Arbeitsrecht ist in diesen Punkten nicht mehr zeitgemäß und setzt Arbeitnehmer massenhaft ins Unrecht. Es ist höchste Zeit, diese aus der Zeit gefallenen Regeln zu ändern.“

(Bitkom, PM vom 17.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank