• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

18.01.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Anknüpfend an den vorgelegten Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit Überlegungen zur Reform der inkassorechtlichen Vorschriften im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken an.

Dazu hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem an das BMJV gerichteten Präsidentenschreiben Stellung genommen. Das Ziel, Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Personen zu schützen, die Inkassodienstleistungen erbringen, sei begrüßenswert. Allerdings müsse differenziert werden einerseits zwischen der Tätigkeit von Inkassounternehmen und anwaltlicher Tätigkeit und andererseits zwischen dem anwaltlichem Vergütungsanspruch gegenüber seinem Mandanten und dem Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner.

Keine pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“

Die Forderungen – etwa von Verbraucherverbänden – nach (1.) einer Begrenzung der Erstattungspflicht auf eine 0,3 Geschäftsgebühr, einer Obliegenheit des Gläubigers, Anwälte vorrangig mit Schreiben einfacher Art zu beauftragen, nach (2.) einer Begrenzung der Erstattungsfähigkeit, wenn der Anwalt nach einem Inkassounternehmen tätig wird, oder nach (3.) der Abschaffung der Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarungen lehnt Dr. Wessels klar ab: Das gesetzgeberische Ziel des Verbraucherschutzes dürfe nicht durch pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“ anwaltlicher Tätigkeit erreicht werden.

(BRAK vom 16.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht