• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

18.01.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Inkassotätigkeit: Reformüberlegungen zu Gebühren

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Anknüpfend an den vorgelegten Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit Überlegungen zur Reform der inkassorechtlichen Vorschriften im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken an.

Dazu hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem an das BMJV gerichteten Präsidentenschreiben Stellung genommen. Das Ziel, Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Personen zu schützen, die Inkassodienstleistungen erbringen, sei begrüßenswert. Allerdings müsse differenziert werden einerseits zwischen der Tätigkeit von Inkassounternehmen und anwaltlicher Tätigkeit und andererseits zwischen dem anwaltlichem Vergütungsanspruch gegenüber seinem Mandanten und dem Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner.

Keine pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“

Die Forderungen – etwa von Verbraucherverbänden – nach (1.) einer Begrenzung der Erstattungspflicht auf eine 0,3 Geschäftsgebühr, einer Obliegenheit des Gläubigers, Anwälte vorrangig mit Schreiben einfacher Art zu beauftragen, nach (2.) einer Begrenzung der Erstattungsfähigkeit, wenn der Anwalt nach einem Inkassounternehmen tätig wird, oder nach (3.) der Abschaffung der Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarungen lehnt Dr. Wessels klar ab: Das gesetzgeberische Ziel des Verbraucherschutzes dürfe nicht durch pauschale gebührenrechtliche „Abwertung“ anwaltlicher Tätigkeit erreicht werden.

(BRAK vom 16.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)