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20.12.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 840 n.F. zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern

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Die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW PS 840 n.F.) ist verabschiedet worden.

Die Neufassung berücksichtigt u.a. die folgenden Aspekte:

  • Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der FinVermV (insb. Ergänzung eines neuen Abschn. 4.2.2.3. zur Berücksichtigung des § 16 Abs. 3a FinVermV)
  • Anpassungen an die zwischenzeitlich veröffentlichte ergänzte Fassung der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f Gewerbeordnung und zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermVwV)
  • Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen, die sich aus der Praxis ergeben haben
  • Ergänzung für die optionale Durchführung „anderer Prüfungshandlungen“ (vgl. Ergänzung der Tz. 24)

IDW PS 840 n.F.  ist anzuwenden auf Prüfungen für Berichtszeiträume ab dem Kalenderjahr 2018. Er wird in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 19.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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