• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

24.12.2018

Meldung, Steuerrecht

EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

In Deutschland zugelassene, im EU-Ausland wohnhafte Rechtsanwälte können ihre Beiträge zur verpflichtenden Rentenversicherung von der deutschen Einkommenssteuer absetzen – nicht aber Beiträge zur freiwilligen Altersvorsorge.

Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 06.12.2018 (Rs. C-480/17) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln. Der Beschwerdeführer, ein deutscher Rechtsanwalt, ist in Belgien wohnhaft und in einer internationalen Kanzlei tätig. Aufgrund seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland ist er Pflichtmitglied des anwaltlichen Versorgungswerks.

Finanzamt erkennt Sonderausgaben nicht an

Das Finanzamt Köln hatte abgelehnt, seine hierfür gezahlten Beiträge sowie weitere Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge im Rahmen seiner beschränkten Steuerpflicht in Deutschland als steuermindernde Sonderausgaben anzurechnen.

Erfolg vor dem EuGH

Der EuGH urteilte nun in Auslegung von Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit), dass eine gebietsfremde, in einem Mitgliedsstaat beschränkt steuerpflichtige Person beim Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer gleichbehandelt werden muss wie eine gebietsansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Person, sofern es sich um Pflichtbeiträge handelt. So seien die Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit als Rechtsanwalt verursacht wurden und somit für ihre Ausübung notwendig waren. Anders verhalte sich dies bei Beiträgen zu einer freiwilligen oder privaten Altersvorsorge, da diese nicht im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt stünden.

(DAV, Europa im Überblick vom 14.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©travnikovstudio/fotolia.com


06.05.2024

Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Workation entwickelt sich vom Hype zu einem etablierten Angebot, gerade bei den Jüngeren: 80 % der 18- bis 29-Jährigen sind Workation-affin.

weiterlesen
Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Meldung

©aaabbc/fotolia.com


06.05.2024

BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Die BRAK macht Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, welchen das Bundesjustizministerium Ende März vorgelegt hat.

weiterlesen
BRAK-Stellungnahme zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank