13.12.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung des Umwandlungsgesetzes wie geplant

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Die Bundesregierung hat Änderungswünsche des Bundesrats am Entwurf eines Brexit-bedingten Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (19/5463) abgelehnt.

Wie aus einer Unterrichtung über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervorgeht, sieht die Bundesregierung nach der vom Bundesrat erbetenen Prüfung keine weitergehenden Möglichkeiten zur Vermeidung einer zeitlich unmittelbar mit dem Brexit verbundenen Haftung von Gesellschaftern einer Limited mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Grenzüberschreitende Verschmelzung bleibt unverändert

Der deutsche Gesetzgeber könne die in der Begründung zu der Prüfbitte genannten „hohen Kosten in Großbritannien“ ebenso wenig beeinflussen wie die Entscheidungen der dortigen registerführenden Stellen. Zur zweiten Bitte, zu prüfen, ob statt auf die Beurkundung eines Verschmelzungsplanes nicht auf andere, weniger aufwendige Maßnahmen abgestellt werden kann, heißt es, die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit, das Verfahren der grenzüberschreitenden Verschmelzung um zusätzliche Verfahrensschritte zu ergänzen.

Sinn und Zweck der Gesetzesänderung

Laut Entwurf soll das Gesetz unter anderem um Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ergänzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, kann sich der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank